Beitragsbild-für-Auslandsreisen-mit-Ritalin

Ritalin gilt in den meisten Ländern als Betäubungsmittel. Oft gelten strenge Regeln, wenn man mit solchen Substanzen ins Ausland reisen will – bis hin zur Todesstrafe bei unerlaubter Einfuhr. Menschen, die auf das Medikament angewiesen sind, fragen sich daher, was sie bei Auslandsreisen mit Ritalin beachten müssen. Auch wenn es in den meisten Fällen erlaubt ist, das Medikament in der für die Dauer des Aufenthalts benötigten Menge mitzunehmen, gibt es je nach Reiseziel zum Teil sehr unterschiedliche Bestimmungen.

Ritalin im Schengen-Raum

Die Regeln der Schengen-Staaten sind einfach. Für Aufenthalte bis zu 30 Tagen wird vom Facharzt ein Dokument ausgestellt, das den Bedarf bestätigt. Das Formular wird von der Bundesopiumstelle zur Verfügung gestellt und muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Anschrift des Arztes. Zu den Anwenderstaaten des Abkommens und den Nicht-EU-Schengen-Staaten gehören derzeit (Oktober 2016) Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ohne überseeische Gebiete), Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Außerhalb des Schengen-Raums

Bei Aufenthalten außerhalb des Schengen-Raumes ist die Rechtslage im jeweiligen Staat vor Antritt der Reise individuell zu klären. Dort, wo schriftliche Genehmigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln verlangt werden, gibt in der Regel die Botschaft des Ziellandes Auskunft. Während man z.B. in Mexiko Ritalin sogar rezeptfrei in der Apotheke kaufen kann (was nicht erlaubt, aber gängige Praxis ist), drohen in anderen Staaten schon für den Besitz empfindliche Strafen.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten für viele Arzneimittel Importbeschränkungen und -verbote. Davon sind auch Methylphenidat-Präparate betroffen. In Dubai beispielsweise drohen bei illegaler Einfuhr von Arzneimitteln hohe Geld- und Haftstrafen. Vor Reiseantritt sollte bei der Botschaft eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden.

Ein Staat, der es den Reisenden sehr einfach macht, ist Singapur: Dort reicht es, eine Liste der Medikamente an die Health Sciences Authority zu schicken, und schon wenige Tage später erhält man die Bestätigung. Eine Bescheinigung des Arztes muss aber auch hier mitgeführt werden.

Die Mitnahme von Ritalin in die USA ist für den therapeutischen Eigenbedarf erlaubt. Um einer Beschlagnahmung zu entgehen, sind hier, wie auch in anderen amerikanischen Ländern, verschiedene Vorschriften zu beachten. Beim Zoll muss ein ärztliches Attest in englischer Sprache vorgelegt werden. Darin muss bestätigt werden, dass das Medikament für den persönlichen Gebrauch bestimmt und mit der verschriebenen Packung identisch ist. Außerdem müssen die Arzneimittel bis zur Einnahme in der Originalverpackung verbleiben. Damit ist nicht der Umkarton gemeint, sondern in erster Linie die Umhüllung der Darreichungsform. Dies kann z.B. der Blister sein, in dem die Tabletten enthalten sind. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist es ratsam, keine einzelnen Blistereinheiten zu transportieren. Besser ist es, eine komplette Blisterpackung mitzuführen.

Auslandsreisen mit Ritalin: Infos einholen

Damit der Urlaub nicht schon am Zoll mit einer bösen Überraschung beginnt, ist es sinnvoll, sich bereits bei der Urlaubsplanung zu informieren. Werden alle Regeln und Vorschriften beachtet, steht einer erholsamen Reise nichts mehr im Wege.

Ausführliche Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. unter den dort angegebenen Links: auswaertiges-amt.de: Häufige Fragen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.


Auch bei Auslandsreisen mit Ritalin gilt: Wichtige Medikamente gehören ins Handgepäck.

 

1 Kommentar

  1. […] Auslandsreisen mit Ritalin | lifestyle-hirndoping.com […]

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert